VIDEOR bereitet sich frühzeitig auf neue Anforderungen vor


Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) hat die Europäische Union einen neuen Rechtsrahmen für die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen geschaffen. Die Verordnung wird in wesentlichen Teilen ab dem 11. Dezember 2027 anwendbar. Bestimmte Meldepflichten für Hersteller in Bezug auf aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle gelten bereits seit dem 11. September 2026.
VIDEOR beschäftigt sich frühzeitig mit den für das Unternehmen relevanten Anforderungen, sowohl in seiner Rolle als Distributor als auch als Hersteller der eigenen Marken eneo, SOLVIDO und jetrics. Bestehende Prozesse werden dafür überprüft und schrittweise weiterentwickelt.
Ein Baustein sind klar definierte Kontaktwege für Sicherheitsmeldungen. Auf unseren Websites stehen deshalb Meldeseiten zur Verfügung, über die Kunden, Partner, Sicherheitsforscher und andere Hinweisgeber potenzielle Schwachstellen oder Sicherheitsvorfälle an VIDEOR übermitteln können.
Die Meldeseiten dienen dabei als Kontaktweg für Hinweise an VIDEOR. Gesetzlich vorgeschriebene Meldungen, die VIDEOR in seiner Rolle als Hersteller bei Vorliegen der Voraussetzungen des CRA gegenüber den zuständigen Stellen abgeben muss, erfolgen über die dafür vorgesehene europäische Meldeinfrastruktur.
