KRITIS verstehen | VIDEOR
Wissen · Kritische Infrastrukturen

KRITIS einfach erklärt: Wer betroffen ist und was jetzt zu tun ist

Warum der Schutz kritischer Infrastrukturen an Bedeutung gewonnen hat, wie der heutige Rechtsrahmen aussieht und welche organisatorischen, physischen und digitalen Aufgaben daraus entstehen.

  • Stand: September 2026
  • 10 Min. Lesezeit
  • Einordnung statt Rechtsberatung
Ausgangslage

Warum KRITIS stärker in den Fokus gerückt ist

Energie, Wasser, Verkehr, Gesundheit und digitale Dienste bilden die Grundlage des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Fällt eine solche Leistung aus, können sich die Folgen schnell auf weitere Bereiche ausweiten.

01

Wachsende Abhängigkeiten

Versorgung, Produktion und Kommunikation sind eng miteinander vernetzt. Störungen bleiben deshalb selten auf einen einzelnen Standort oder Prozess begrenzt.

02

Veränderte Bedrohungslage

Cyberangriffe, Sabotage, Extremwetter, technische Ausfälle und Lieferengpässe machen einen umfassenderen Schutzansatz erforderlich.

03

Gemeinsame Mindestanforderungen

Europäische und deutsche Regelungen schaffen einen breiteren Rahmen für Cybersecurity, physischen Schutz und betriebliche Widerstandsfähigkeit.

Entwicklung

Vom IT-Schutz zur umfassenden Resilienz

Der heutige KRITIS-Rahmen ist schrittweise entstanden. Die Entwicklung zeigt: Neben der Informationssicherheit rückt die Fähigkeit in den Mittelpunkt, kritische Leistungen auch bei physischen oder organisatorischen Störungen aufrechtzuerhalten.

2016

Erste NIS-Richtlinie

Die EU schafft erstmals einen gemeinsamen Rahmen für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen.

2022

NIS-2 und CER

Die EU erweitert den Kreis betroffener Einrichtungen und verbindet Cybersicherheit mit der Resilienz kritischer Einrichtungen.

2025

NIS-2 in Deutschland

Das deutsche Umsetzungsgesetz tritt am 6. Dezember 2025 in Kraft und erweitert die Pflichten zur Cybersicherheit.

Cybersecurity
2026

KRITIS-Dachgesetz

Seit dem 17. März 2026 besteht ein einheitlicher Rahmen für die physische Resilienz kritischer Anlagen.

Physische Resilienz
Heutiger Stand

Zwei Regelungsbereiche, ein gemeinsames Ziel

Der Schutz kritischer Leistungen wird heute aus zwei miteinander verbundenen Perspektiven betrachtet. Zuständigkeiten und konkrete Pflichten richten sich nach der jeweiligen Einstufung.

NIS-2 und BSI-Gesetz

Cybersecurity und Informationssicherheit

Im Mittelpunkt stehen die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen sowie der kontrollierte Umgang mit erheblichen Sicherheitsvorfällen.

  • Cyber-Risikomanagement
  • Schutz von IT und vernetzten Systemen
  • Geschäftsleitungsverantwortung
  • Registrierungs- und Meldepflichten
KRITIS-Dachgesetz

Physischer Schutz und betriebliche Resilienz

Im Mittelpunkt steht die Widerstandsfähigkeit kritischer Anlagen gegenüber natürlichen, technischen und menschengemachten Risiken.

  • Risikoanalyse und Risikobewertung
  • Physische und organisatorische Maßnahmen
  • Resilienzpläne und Nachweise
  • Erfassung und Meldung relevanter Vorfälle

Wichtig: Das KRITIS-Dachgesetz ist in Kraft. Einzelheiten zu Identifizierung, Verfahren und Fristen werden teilweise durch Rechtsverordnungen und behördliche Vorgaben konkretisiert. Der Umsetzungsstand sollte deshalb regelmäßig anhand offizieller Quellen geprüft werden.

Betroffenheit

Wer kann betroffen sein?

„KRITIS“ ist keine freiwillige Bezeichnung. Entscheidend sind gesetzliche Kriterien wie Sektor, Art der erbrachten Leistung, Größe der Einrichtung und Versorgungsschwellen.

1
Sektor bestimmen Gehört die Organisation zu einem gesetzlich erfassten Bereich?
2
Leistung und Anlage einordnen Welche kritische Dienstleistung wird mit welchen Anlagen erbracht?
3
Größe und Schwellenwerte prüfen Gelten Mitarbeiter-, Umsatz- oder Versorgungsschwellen?
4
Mehrfachregulierung berücksichtigen Können zusätzlich sektorale Vorgaben oder NIS-2-Pflichten gelten?
KRITIS: Betroffenheit, Anforderungen und Maßnahmen | VIDEOR
KRITIS verstehen | VIDEOR
Aufgaben

Was Organisationen tun müssen

Die konkreten Pflichten unterscheiden sich nach Einstufung. Inhaltlich lassen sie sich jedoch in sechs zusammenhängende Arbeitsbereiche gliedern.

Betroffenheit und Scope klären

Relevante Gesellschaften, Standorte, Anlagen, Dienstleistungen, IT- und OT-Systeme sowie Abhängigkeiten nachvollziehbar abgrenzen.

Verantwortung festlegen

Zuständigkeiten von Geschäftsleitung, Informationssicherheit, Betrieb, Gebäudesicherheit, Krisenmanagement und Fachbereichen verbindlich regeln.

Risiken bewerten

Physische, digitale, technische, personelle und organisatorische Risiken sowie Abhängigkeiten und mögliche Ausfallfolgen erfassen.

Maßnahmen umsetzen

Angemessene und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen für Prävention, Detektion, Reaktion, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung einführen.

Vorfälle beherrschen

Meldewege, Eskalationen, Notfallkommunikation und Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen vorbereiten und regelmäßig erproben.

Dokumentieren und verbessern

Entscheidungen, Risikoanalysen, Resilienzmaßnahmen, Prüfungen, Übungen und Verbesserungen nachvollziehbar dokumentieren.

01

Vorbeugen

Risiken reduzieren und kritische Abhängigkeiten begrenzen.

02

Schützen

Anlagen, Systeme, Prozesse und Personen angemessen absichern.

03

Erkennen

Abweichungen und Vorfälle frühzeitig feststellen und bewerten.

04

Reagieren

Auswirkungen begrenzen und definierte Abläufe auslösen.

05

Wiederherstellen

Kritische Leistungen stabilisieren und kontrolliert fortführen.

Ein Baustein des Schutzkonzepts

Welche Rolle Videosicherheit spielen kann

Videosicherheit kann den physischen Schutz kritischer Anlagen unterstützen. Ihre Wirksamkeit entsteht jedoch erst durch die Einbindung in Prozesse, Zuständigkeiten und eine abgesicherte Systemarchitektur.

Eine Videoanlage allein erfüllt keine KRITIS-Anforderung. Sie ist ein technischer Baustein innerhalb eines risikobasierten und ganzheitlichen Schutzkonzepts.

Perimeter überwachen

Unbefugte Annäherungen und definierte Ereignisse früh erkennen.

Zugänge verifizieren

Vorgänge an sensiblen Zugängen visuell prüfen und nachvollziehen.

Lagen bewerten

Ereignisse schneller einordnen und Einsatzentscheidungen unterstützen.

Prozesse integrieren

Videoereignisse kontrolliert an Leitstellen und Drittsysteme übergeben.

Systeme absichern

Zugriffe, Netzwerke, Updates und Kommunikationswege berücksichtigen.

Nachvollziehbarkeit schaffen

Relevante Ereignisse und Reaktionen im zulässigen Rahmen dokumentieren.

Kurz erklärt

Häufige Fragen zu KRITIS

Sind KRITIS und NIS-2 dasselbe?

Nein. NIS-2 richtet den Blick vor allem auf Cybersecurity und die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen. Das KRITIS-Dachgesetz ergänzt diesen Bereich um physische Resilienz und einen sektorübergreifenden Schutz kritischer Anlagen.

Ist jedes Unternehmen in einem KRITIS-Sektor automatisch betroffen?

Nein. Neben dem Sektor sind unter anderem die konkrete Leistung, die Art der Anlage, Unternehmensgrößen und Versorgungsschwellen entscheidend. Die Prüfung muss organisationsbezogen erfolgen.

Geht es bei KRITIS nur um Cyberangriffe?

Nein. Der Schutzansatz berücksichtigt auch physische Angriffe, Sabotage, Naturgefahren, technische Ausfälle, personelle Risiken und weitere Ursachen, die kritische Leistungen beeinträchtigen können.

Reicht der Einbau moderner Sicherheitstechnik aus?

Nein. Technik muss aus einer Risikoanalyse abgeleitet, angemessen betrieben, abgesichert, dokumentiert und in organisatorische Reaktions- und Wiederherstellungsprozesse eingebunden werden.

Weiterführende Informationen

Offizielle Quellen

Da Rechtsverordnungen, behördliche Vorgaben und Hilfestellungen weiterentwickelt werden, sollten Organisationen den aktuellen Stand regelmäßig anhand offizieller Informationen prüfen.