Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzsystem von VIDEOR gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen. VIDEOR behandelt Hinweise grundsätzlich vertraulich und schützt die Identität von hinweisgebenden Personen. Sofern es sich um einen Hinweis im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes handelt, gelten die entsprechenden Regelungen.

Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei VIDEOR haben oder solche vermuten, haben Sie die Möglichkeiten die Hinweise bei unserer internen Meldestelle unter [email protected] einzureichen.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich an eine externe Meldestelle zu wenden. Bedenken Sie jedoch dabei, dass Ihr Anliegen bei einer internen Meldung zügiger und direkt bearbeitet werden kann. Sie erreichen die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz unter BfJ - Meldung von Verstößen (bundesjustizamt.de).

VIDEOR geht allen Hinweisen nach. Im Zusammenhang mit deren Bearbeitung wird höchste Vertraulichkeit und Fairness im Umgang mit der Hinweisgeberin oder dem Hinweisgeber sichergestellt.